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11.10.2025: Wir feiern Jubiläum - 15 Jahre Tierheilpraxis! Ihr alle habt diesen Tag zu einem ganz besonderen Ereignis gemacht. Vielen lieben Dank für eure zahlreichen Glückwünsche und euer oft langjähriges Vertrauen in meine Arbeit. Gerne bin ich weiterhin für euch und eure Fellnasen da und stehe mit Rat und Tat zur Seite!
Update 01.09.2025: Ab heute gelten wieder erweitere Sprechzeiten: MO-DO von 10 - 13 und 15 - 17 Uhr. Gerne berücksichtige ich eure Terminwünsche bei der Terminvergabe.
Ab Mai 2025: Sind in meiner Praxis Behandlungen per Laserdusche möglich. Ich freue mich sehr, Ihnen diesen besonderen Service anbieten zu können. Weitere Informationen dazu gebe ich gerne im persönlichen Gespräch.
Update und Ankündigung: Eine weitere OP ist bei meinem Mann erforderlich. Daher bleibt in der Woche vom 28.04.-02.05.2025 meine Praxis geschlossen.
Update: Seit dem 14.01.2025 befindet sich mein Mann in einer Spezialklinik. Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite meiner Homepage. Meine Praxis bleibt bis auf weiteres komplett unbesetzt, ihre Anfragen können nicht bearbeitet werden.
Mein Mann ist schwer erkrankt, ab dem 09.01.2025 bleibt meine Praxis vollständig geschlossen.
WIR HABEN GEWONNEN!!! Stand: 21.11.2022:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 unsere Verfassungsklage entschieden. Am 21.11.2022 wurde der Pressebericht des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht. Im Klartext bedeutet dies für mich als Therapeut:
Als Tierheilpraktikerin darf ich wieder jedem Tier, das nicht der Lebensmittelgewinnung dient, die komplette Bandbreite der humanhomöopathischen Mittel in allen Potenzen verordnen. Damit habe ich wieder alle therapeutischen Möglichkeiten im Rahmen der Homöopathie. Diese Entscheidung freut unseren Berufsstand enorm, da das TAMG in § 50 Abs. 2 unser im Grundgesetz geregeltes Grundrecht auf Berufsfreiheit und auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt hat.
Auch alle Tierhalter dürfen wieder eigenverantwortlich ihrem Tier homöopathische Mittel verabreichen. Das betrifft alle die Humanhomöopathika, die nicht für Tiere zugelassen wurden. Tierarzneimittel dürfen nur für die Symptome und die Tierart(en) eingesetzt werden, die auf der Verpackung deklariert sind.
Thema Blutegel:
Der Blutegel ist ein Fertigarzneimittel und nur für den Humanbereich zugelassen! Eine Behandlung mit Blutegeln muss seit Einführung des TAMG vom Tierarzt verordnet werden und darf auch vom Tierhalter nur bei Tieren angewendet werden, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen!
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung vergeht viel Zeit, bis alle Formalitäten geklärt sind für eine Egel-Lieferung, bevor endlich den Tieren geholfen werden kann. Daher habe ich mich entschlossen, den Tieren anderweitig im akuten Fall zu helfen und biete keine Blutegelbehandlungen mehr an.
Aktuelles Recht zum TAMG. Stand 29.01.2022: HOMÖOPATHIE am Tier
Seit dem 28.01.2022 ist der Einsatz von apothekenpflichtigen Arzneimitteln am Tier per Gesetz (TAMG = Tierarzneimittelgesetz) geregelt. Dies betrifft auch den Einsatz von homöopathischen Mitteln. Nur unter bestimmten Bedingungen darf einem Tier ein homöopathisches Mittel gegeben werden, wenn dieses Mittel nicht für Tiere zugelassen ist. Auch die Blutegel sind aktuell nur für den Humanbereich zugelassen und stellen kein Tierarzneimittel dar. Die Regelung des TAMG betrifft auch meine Behandlungsmöglichkeiten in meiner TierHeilpraxis. Gemeinsam besprechen wir eine Lösung im persönlichen Termin. Sprechen Sie mich dazu gerne an - vielen Dank.